Diagnose

Erkennen einer Erkrankung durch Anamnese, Beobachtung, Untersuchung und Befunde.

Hypothesengeleitete Therapie in den kognitiven Wissenschaften, wie Neurolinguistik und Neuropsychologie verlangen eine Prozeßdiagnose, die sich methodisch unterteilen läßt in (1) subjektive Urteilsbildung auf der Grundlage systematischer und unsystematischer Verlaufsbeobachtung und (2) geplante und formell durchgeführte punktuelle Erhebung von Verlaufsdaten.

Die gleichzeitige Erfassung eines (vom Therapeuten für relevant festgelegten) Sets von Daten, die als Basis der subjektiven Urteilsbildung auf der Grundlage systematischer Beobachtung dient, ist in der Praxis schwer realisierbar. Das Verhältnis relevanter Verlaufsdaten (z.B. Fehlleistungen, Reaktionszeiten) zueinander ist ohne apparative Unterstützung nicht erfaßbar. Eine Prozeßdiagnose sollte den nur punktuell durchgeführten formellen Erhebungen von Verlaufsdaten in ihrer Aussagekraft überlegen sein. Sie erlaubt eine weit früher einsetzende individuelle Anpassung des treatments an die aktuelle Entwicklung der Kompetenz/Performanz des Patienten.

Literatur:

n.n.