Turn-taking
In einer Gesprächsanalyse analysierbarer Wechsel der Sprecherrolle von einem Dialogpartner zum anderen. Die Übernahme der Sprecherrolle läßt sich anhand von fünf Regeln beschreiben:
(1) Sprecher A markiert das Ende seines Beitrages zum Dialog mit einer grammatisch-lexikalischen Einheit die mit dem sog. “transition-relevance place” endet. Dann tritt Regel (2) in Kraft.
(2) Sprecher A kann die Sprecherrolle einer weiteren von ihm gewünschten Dialogpartei B,C,D zuweisen (current speaker selects next), die aber die Rolle nicht vor der Zuweisung übernehmen darf. Danach tritt Regel (5) in Kraft. Wenn Sprecher A die Sprecherrolle keiner bestimmten Dialogpartei zuweist, tritt Regel (3) in Kraft.
(3) Jede andere Dialogpartei kann Anspruch erheben auf die Sprecherrolle (self selektion). Das Recht auf die Sprecherrolle hat die Partei, die zuerst beginnt. Verpflichtet ist aber keine der Parteien zur Übernahme der Sprecherrolle. übernimmt eine der Dialogparteien die Sprecherrolle, dann tritt Regel (5) in Kraft. übernimmt keine Partei dieSprecherrolle tritt Regel (4) in Kraft.
(4) Sprecher A kann mit seiner sprachlichen Äußerung fortfahren. Wenn er das tut, beginnt der Zyklus wieder mit Regel (1). Das kann sich solange wiederholen bis ein Sprecherwechsel erfolgreich ist, oder die Konversation endet.
(5) Dialogpartei B,C oder D Übernimmt die Sprecherrolle und Regel (1) tritt in Kraft.
Bei Aphasikern mit schweren Beeinträchtigungen sind turn-taking Regeln oft noch erhalten.
Literatur:
Sacks. H., Schegloff, E. A., Jefferson, G., (1974) A simplest systematics for the organisation of turn-taking in conversation. In: Language, 50, 696-735.